Ulrich Zwiener-Stiftung für internationale Verständigung und Menschenrechte
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 1998
gemeinnützig
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient ausschließlich wissenschaftlichen und sozialen Zwecken, insbesondere:
1. der internationalen Verständigung und den Menschenrechten durch Begründung und Vertiefung internationaler Kontakte, insbesondere durch Förderung und Ausrichtung wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie internationaler Treffen anderer Art, Unterstützung von Publikationen und anderen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen auf diesem Gebiet.
2. der Vergabe eines Preises für "Internationale Verständigung und Menschenrechte", wobei die näheren Vergaberegeln in Zusammenarbeit mit dem Collegium Europaeum Jenense erstellt werden.
3. der Förderung und Unterstützung der Kontakte der Universität Jena zu ausländischen Universitäten;
4. Der Vergabe von Stipendien an ausländische Studierende, die sich den genannten Aufgaben verschrieben haben,
sowie ähnlichen Aufgaben, die gemeinnützig oder mildtätig im Sinne der Abgabenordnung sein müssen.
(2) Je nach den finanziellen, sachlichen und personellen Möglichkeiten der Stiftung können die Organe frei über den Vorrang der einzelnen Stiftungszwecke und damit über die Zuteilung von Stiftungsleistungen entschieden.
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. ...
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Internationales & Entwicklung
Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Talstraße 35 c
07743 Jena
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Die Organe der Stiftung sind das Kuratorium (§ 8) und der Vorstand (§§ 9, 10). ... (2) Mitglied eines Organs kann nur sein, wer Mitglied des Fördervereins des Collegium Europaeum Jenense e.V. ist. (3) - (6) ... § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer oder drei Personen. (Ansonsten gilt § 10). ... (2) ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn das Kuratorium dem im Einzelfall zustimmt. ... (4) ... § 10 Mehrgliedriger Vorstand (1) Sollte sich später die Notwendigkeit ergeben, den Vorstand auf drei Personen zu erweitern, so bestellt der amtierende Vorstand gemeinsam mit dem Kuratorium zwei weitere Vorstandsmitglieder. (2) Besteht der Vorstand aus drei Personen, wählt er aus seinen Reihen den Vorsitzenden. ... (3) Der Vorsitzende vertritt den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen. (4) - (5) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 oder 3 Kuratorium Mitglieder: 3-5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 06.07.1998 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Jena sind insgesamt 37 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 1998 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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