Anita und Günter Lichtenstein Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Göpfersdorf · anerkannt 2012
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
§ 2
Stiftungszweck
(1) Der Zweck der Stiftung ist:
1. die Kunstsammlung Anita und Günter Lichtenstein in ihrem Charakter und ihrer Substanz zu erhalten,
2. die Sammlung einer breiten Öffentlichkeit und der Kunstwissenschaft zugänglich zu machen,
3. Künstler im Bereich der Bildenden Kunst zu unterstützen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Unterstützung öffentlicher Ausstellungen durch Leihgaben,
2. Unterstützung von Kunstprojekten vor allem im Mitteldeutschen Raum, sofern sie mit den Zielen der Stiftung vereinbar sind,
3. Förderung der künstlerischen Druckgrafik und der Zeichenkunst gemäß den Schwer-punkten der Sammlung,
4. Vergabe eines Kunstpreises, oder finanzielle Beteiligung an einem solchen für Bildende Kunst,
5. Ergänzung der Sammlung durch Ankauf von Kunstobjekten,
6. Durchführung jährlicher Ausstellungen aus eigenem Fundus,
7. Kunstwissenschaftliche und -publizistische Dokumentation und Erschließung der Sammlung.
(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung kann auch anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördert.
(5) Auf Antrag kann ein Familienmitglied aus begründeter Notdürftigkeit Zuwendungen entsprechend der gesetzlichen Regelung beantragen. Das Kuratorium hat darüber in
einfacher Mehrheit wohlwollend zu entscheiden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Dorfstraße 12
04618 Göpfersdorf
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsvorstand, 2. das Kuratorium. (2) - (4) ... § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus 2-3 Mitgliedern. ... (2) ... (3) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stell-vertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhin-derung vertritt. § 8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstandes, Geschäftsführung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. (2) - (4) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 2-3 Kuratorium Mitglieder: 3-5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2012 |
|---|---|
| Anerkennung | 28.11.2012 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Göpfersdorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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