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Anita und Günter Lichtenstein Stiftung

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gemeinnützig

Die Anita und Günter Lichtenstein Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Göpfersdorf.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Der Zweck der Stiftung ist: 1. die Kunstsammlung Anita und Günter Lichtenstein in ihrem Charakter und ihrer Substanz zu erhalten, 2. die Sammlung einer breiten Öffentlichkeit und der Kunstwissenschaft zugänglich zu machen, 3. Künstler im Bereich der Bildenden Kunst zu unterstützen. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: 1. Unterstützung öffentlicher Ausstellungen durch Leihgaben, 2. Unterstützung von Kunstprojekten vor allem im Mitteldeutschen Raum, sofern sie mit den Zielen der Stiftung vereinbar sind, 3. Förderung der künstlerischen Druckgrafik und der Zeichenkunst gemäß den Schwer-punkten der Sammlung, 4. Vergabe eines Kunstpreises, oder finanzielle Beteiligung an einem solchen für Bildende Kunst, 5. Ergänzung der Sammlung durch Ankauf von Kunstobjekten, 6. Durchführung jährlicher Ausstellungen aus eigenem Fundus, 7. Kunstwissenschaftliche und -publizistische Dokumentation und Erschließung der Sammlung. (3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (4) Die Stiftung kann auch anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stelle mit den Mitteln Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 fördert. (5) Auf Antrag kann ein Familienmitglied aus begründeter Notdürftigkeit Zuwendungen entsprechend der gesetzlichen Regelung beantragen. Das Kuratorium hat darüber in einfacher Mehrheit wohlwollend zu entscheiden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsvorstand, 2. das Kuratorium. (2) - (4) ...   § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus 2-3 Mitgliedern. ... (2) ... (3) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stell-vertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhin-derung vertritt.   § 8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstandes, Geschäftsführung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. (2) - (4) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-3 Kuratorium Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Anita und Günter Lichtenstein Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2012