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Jürgen und Helga Drews Stiftung

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gemeinnützig

Die Jürgen und Helga Drews Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Starnberg.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

die Förderung von Kunst und Kultur auf dem Gebiet der Literatur (Belletristik und Lyrik) und Musik im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziff. 5 der
Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertre- tungsberechtigt. Er besteht aus zwei bis drei Mitgliedern. Die ersten Mitglieder des Stiftungsvorstands sind von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt wor- den; ihre Amtszeit endet mit Ablauf des dritten vollständigen Geschäftsjahrs nach der Anerkennung der Stiftung. Die nachfolgenden Mitglieder des Stiftungsvor- stands werden vom Stiftungsrat für eine Amtszeit, die mit Ablauf des dritten voll- ständigen Geschäftsjahres nach Beginn der Amtszeit endet, gewählt. Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

Organe

der Stiftunngsvorstand und der Stiftungsrat.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 24 Stiftungen mit Sitz in Starnberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2022 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Jürgen und Helga Drews Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:StarnbergLand BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022