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Stiftung Studienseminar Amberg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Studienseminar Amberg ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Amberg.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1820 und 1918. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

Förderung von Bildung und Erziehung; der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen an den staatlichen Gymnasien in Amberg fördert

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der stellvertretende Vorsitzende die Stiftung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Studienseminar Amberg“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 29.04.2019. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:AmbergLand BayernBildung & ErziehungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1820