Stiftung24

Familienstiftung Schönrich & Peterhänsel

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Langenwetzendorf · anerkannt 2018

Familienstiftung

Satzungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung und Destinatäre
 
(1) Zweck der Stiftung ist die angemessene Versorgung und Förderung der Destinatäre (Begünstigte) in allen Lebenslagen durch regelmäßige oder einmalige Zuwendungen in den Bereichen Gesundheit (z. B. Prävention), Bildung, Sport, Natur und Umwelt, Kunst und Kultur, Landwirtschaft und Ernährung sowie Dinge des täglichen Bedarfs.
(2) Der Zweck der Stiftung wird beispielsweise durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Bildungsreisen im In- und Ausland.
b) Förderung der schulischen, universitären und beruflichen Bildung und Ausbildung.
c) Unterstützung bei Gründung und Aufbau einer beruflichen Existenz.
d) Förderung von sportlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten nebst Zuschüsse für Ausstattung und Mitgliedsbeiträge.
e) Zuschüsse zu den Kosten einer Eheschließung sowie zur Geburt eines Kindes.
f) Finanzielle Unterstützung in allen Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger Bedürftigkeit.
9) Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätte.
h) Förderung des Bewusstseins für Natur- und Umweltschutz sowie der
Landwirtschaft und des Gartenbaus.
i) Förderung einer seelisch und physisch gesunden Lebensweise nebst Ernährung.
j) Bildung, Beteiligung oder Mitgliedschaften in Interessengemeinschaften.
k) Gründung, Erwerb oder Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen.
I) Gründung, Verwaltung, Beteiligung oder Mitgliedschaft in Organisationen (z.B. Stiftung, Verein, Verband, Genossenschaft).
 
(3) Die vorgenannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind weder verpflichtend noch abschließend. Die Stiftung kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke zu verwirklichen.
 
(4) Den Zeitpunkt der Zuwendungen an die Destinatäre sowie deren Art und Höhe
beschließt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.
 
 
(5) Zuwendungen an die Destinatäre erfolgen freiwillig; diese haben keinen klagbaren
Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung, auch dann nicht, wenn die Stiftung wiederholt über längere Zeit Leistungen gewährt hat. Dies gilt auch für die Stifter.
 
(6) Die Destinatäre sind
a) die Stifter,
b) ihre Kinder und
c) die Abkömmlinge der in b) genannten Kinder.
 
7) Der Kreis der Destinatäre kann erweitert werden, wenn
a) nur noch ein Destinatär vorhanden ist,
b) der Charakter der Familienstiftung bewahrt bleibt,
c) die Stifter oder ihre Erben einer Erweiterung zustimmen, und
d) die Aufsichtsbehörden eine Erweiterung genehmigen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Erbengrün 25
07957 Langenwetzendorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Organe der Stiftung   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...   § 5 Der Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Personen. ....   § 7 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand führt den Stifterwillen aus und beschließt im Rahmen und nach Maßgabe der Stiftungsgesetze und dieser Satzung. Er hat den Zweck der Stiftung so wirksam wie möglich zu erfüllen. (2) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 26, 86 BGB). Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der/die Vorsitzende des Vorstandes die Stiftung allein vertritt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: max. 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung14.11.2018
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Langenwetzendorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Langenwetzendorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2018 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis