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Familienstiftung Schönrich & Peterhänsel

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Familienstiftung

Die Familienstiftung Schönrich & Peterhänsel ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Langenwetzendorf.[1] Sie ist seit 2018 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung und Destinatäre   (1) Zweck der Stiftung ist die angemessene Versorgung und Förderung der Destinatäre (Begünstigte) in allen Lebenslagen durch regelmäßige oder einmalige Zuwendungen in den Bereichen Gesundheit (z. B. Prävention), Bildung, Sport, Natur und Umwelt, Kunst und Kultur, Landwirtschaft und Ernährung sowie Dinge des täglichen Bedarfs. (2) Der Zweck der Stiftung wird beispielsweise durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Bildungsreisen im In- und Ausland. b) Förderung der schulischen, universitären und beruflichen Bildung und Ausbildung. c) Unterstützung bei Gründung und Aufbau einer beruflichen Existenz. d) Förderung von sportlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten nebst Zuschüsse für Ausstattung und Mitgliedsbeiträge. e) Zuschüsse zu den Kosten einer Eheschließung sowie zur Geburt eines Kindes. f) Finanzielle Unterstützung in allen Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger Bedürftigkeit. 9) Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätte. h) Förderung des Bewusstseins für Natur- und Umweltschutz sowie der Landwirtschaft und des Gartenbaus. i) Förderung einer seelisch und physisch gesunden Lebensweise nebst Ernährung. j) Bildung, Beteiligung oder Mitgliedschaften in Interessengemeinschaften. k) Gründung, Erwerb oder Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen. I) Gründung, Verwaltung, Beteiligung oder Mitgliedschaft in Organisationen (z.B. Stiftung, Verein, Verband, Genossenschaft).   (3) Die vorgenannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind weder verpflichtend noch abschließend. Die Stiftung kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke zu verwirklichen.   (4) Den Zeitpunkt der Zuwendungen an die Destinatäre sowie deren Art und Höhe beschließt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.     (5) Zuwendungen an die Destinatäre erfolgen freiwillig; diese haben keinen klagbaren Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung, auch dann nicht, wenn die Stiftung wiederholt über längere Zeit Leistungen gewährt hat. Dies gilt auch für die Stifter.   (6) Die Destinatäre sind a) die Stifter, b) ihre Kinder und c) die Abkömmlinge der in b) genannten Kinder.   7) Der Kreis der Destinatäre kann erweitert werden, wenn a) nur noch ein Destinatär vorhanden ist, b) der Charakter der Familienstiftung bewahrt bleibt, c) die Stifter oder ihre Erben einer Erweiterung zustimmen, und d) die Aufsichtsbehörden eine Erweiterung genehmigen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Organe der Stiftung   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...   § 5 Der Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Personen. ....   § 7 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand führt den Stifterwillen aus und beschließt im Rahmen und nach Maßgabe der Stiftungsgesetze und dieser Satzung. Er hat den Zweck der Stiftung so wirksam wie möglich zu erfüllen. (2) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 26, 86 BGB). Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der/die Vorsitzende des Vorstandes die Stiftung allein vertritt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: max. 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Familienstiftung Schönrich & Peterhänsel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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