Stiftung24

Karl-Marien-Stiftung

ungeklärt · Sitz in Erfurt · anerkannt 1901

Stiftungszweck

§ 5
Organe der Stiftung
 
(1) Organe der Stiftung sind
a) der Stiftungsvorstand
b) der Stiftungsrat
c) die Stifterversammlung
(2) ¿
 
 
§ 6
Stiftungsvorstand
 
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus sechs Personen. Geborenes Mitglied des Stiftungsvorstandes ist der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises. Der Landrat fungiert, als geborenes Mitglied, gleichzeitig als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. (...) Die Sparkasse entsendet einen Mitarbeiter in den Stiftungsvorstand. Die vier weiteren Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden vom Stiftungsrat für die Dauer von vier Jahren gewählt (...)
(2) ¿ (5) ¿
 
 
§ 8
Aufgaben des Stiftungsvorstandes
 
(1) ¿ (2) ...
(3) Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, im Verhinderungsfall durch seinen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
(4) ¿ (6) ¿

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Christoph Ewers|Timo Halbe|Dechant Karl-Hans Köhle

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung06.03.1901
Rechtsformungeklärt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 750 in Erfurt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1901 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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