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C.H.Beck Kulturstiftung

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gemeinnützig

Die C.H.Beck Kulturstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

a) von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur, der Religion, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, des demokratischen Staatswesens, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Klimaschutzes und des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege, des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, für Menschen, die auf Grund ihrer Herkunft, Abstammung oder geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden, des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, des Völkerverständigungsgedankens und der Entwicklungszusammenarbeit, des Tierschutzes, des gesamten Wohlfahrtswesens. b) die Verfolgung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich hilfebedürftig sind gemäß § 53 der Abgabenordnung (AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied kann die Stiftung einzeln vertreten und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB bzw. Art. 14 Abs. 1 S. 1 BayStG befreit, so dass es im Namen der Stiftung ein Rechtsgeschäft mit sich im eigenen Namen (sog. Insichgeschäft) oder als Vertreter eines Dritten (sog. Mehrfachvertretung) vornehmen kann, soweit nicht der Stiftungsrat bei Bestellung des Vorstandsmitglieds anordnet, dass es nur gesamtvertretungsberechtigt ist und/oder den Beschränkungen des § 181 BGB bzw. Art. 14 Abs. 1 S. 1 Ba-yStG unterliegt. Der Stifter hat als Mitglied des Vorstandes stets Einzelgeschäftsführungsbefugnis und Einzelvertretungsmacht und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB bzw. Art. 14 Abs.1 S. 1 BayStG befreit und kann nicht vom Stiftungsrat beschränkt werden.

Organe

Vorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „C.H.Beck Kulturstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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