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Bayern-Pfalz-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Bayern-Pfalz-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1974 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Förderung begabter und bedürftiger junger Menschen aus dem Gebiet des Regierungsbezirks Pfalz in den Grenzen von 1918 mit einmaligen oder laufenden Beihilfen für die Fortsetzung oder den Abschluß ihrer Ausbildung an bayerischen Bildungseinrichtungen, unter anderem für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten, wie z. B. Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationsschriften, Durchführung von Forschungsobjekten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand; zur Vertretung im Außenverhältnis ist der Vorsitzende des Stiftungsvorstands allein berechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 1974 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Bayern-Pfalz-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernHeimat & BrauchtumMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1974