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SARA Georgi Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Starnberg · anerkannt 1900

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
d) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Krankenversorgung, einschließlich Pflege,
der Hilfeleistung bei Unfällen und anderen Notständen
e) von Wissenschaft und Forschung
f) des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
g) des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes,
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen
Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Almeidaweg 10
82319 Starnberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Abweichend hiervon ist der Vorsitzende des Vorstandes stets einzelvertretungsberechtigt. Der erste Vorstand hat zwei Mitglieder (zweiköpfiger Vorstand) und besteht aus dem Stifter Prof. Dr. Andreas A. Georgi als Vorsitzendem und seiner Ehefrau Susanne Ute Georgi, geb. Wolters, als stellvertretende Vorsitzende. Der Stifter und seine Ehefrau gehören dem Vorstand auf Lebenszeit an; solange sie dem Vorstand angehören sind sie Vorsitzender bzw. stellvertretende Vorsitzende.

Organe

Vorstand.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2026
Anerkennung01.01.1900
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 24 Stiftungen mit Sitz in Starnberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1900 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:11. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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