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Bürgerstiftung Ratzeburg

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Ratzeburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ratzeburg.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung von

- Sport, Jugend- und Altenhilfe,

- Kunst, Kultur und Denkmalschutz,

- Umwelt-, Tier- und Naturschutz,

- Mildtätige Zwecke gem. § 53 der Abgabenordnung.

Durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Gemeinwohl der in Ratzeburg und Umgebung lebenden Menschen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.

Solange das Stiftungsvermögen nicht mehr als 150.000 € beträgt, ist ausschließlich der in Absatz 2 genannte Stiftungszweck zu verwirklichen. Dabei müssen nicht alle Bereiche gleichzeitig bedacht werden und Zuwendungen nicht in gleichem Maße erfolgen, jedoch sollen in der Regel alle Bereiche verwirklicht werden.

Wenn das Stiftungsvermögen 150.000 € übersteigt, soll der Vorstand die Tätigkeitsbereiche der Stiftung durch Änderung dieser Satzung erweitern um eigene Vorhaben und Maßnahmen zur Förderung von

- Sport, Jugend- und Altenhilfe,

- Kunst, Kultur und Denkmalschutz,

- Umwelt-, Tier- und Naturschutz,

- Mildtätige Zwecke gem. § 53 der Abgabenordnung.

Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden in der Region Ratzeburg gehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal acht Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Ratzeburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Ratzeburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.