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Günter und Ute Grass Stiftung

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gemeinnützig

Die Günter und Ute Grass Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Kunst, Kultur und Volksbildung. Des weiteren ist nachrangiger Zweck der Stiftung, Mittel für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu beschaffen und diesen zur Verwendung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch, a) die Verwaltung, Unterbringung, Ausstellung und Verbreitung des künstlerischen Werks von Günter Grass (Grafiken, Zeichnungen, Aquarelle, Skulpturen) und der Manuskripte des schriftstellerischen Werks von Günter Grass sowie der dazugehörenden Korrespondenz, soweit sie nicht in anderen Institutionen archiviert sind, Materialsammlungen, Belegexemplare, der Veröffentlichungen von Günter Grass, seine beruflich orientierten Fotosammlung, Dokumente, Urkunden, Preise und Medaillen, die Günter Grass während seines Lebens erhalten hat; b) die wissenschaftliche Aufarbeitung des künstlerischen und schriftstellerischen Werks von Günter Grass; c) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben in Bezug auf das künstlerische und schriftstellerische Werk von Günter Grass; d) Vergabe von Forschungsaufträgen über das künstlerische und schriftstellerische Werk von Günter Grass sowie die Förderung der Erstellung von Werkverzeichnissen; e) Veranstaltung und Unterstützung von wissenschaftlichen und kulturellen Tagungen und Kongressen; f) Ergebnisse von Forschungsprojekten und Veranstaltungen und die Ergebnisse der Aufarbeitung des künstlerischen und schriftstellerischen Werks von Günter Grass zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen; g) Vergabe von Stipendien für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke und zur Unterstützung literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkschaffens. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung; h) Druckkostenzuschüsse für fremde und eigene kulturelle und wissenschaftliche Publikationen; I) Unterstützung der gemeinnützigen „Daniel Chodowiecki-Stiftung“, der „Stiftung zugunsten des Romavolks“, der „Stiftung Alfred-Döblin-Preis“, der „Wolfgang-Koeppen-Stiftung“, der „August Bebel Stiftung“; j) Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die Zwecke im Sinne der Stiftungssatzung verfolgen. Die Stiftung wird fördernd mit dem von der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck unterhaltenen Günter Grass-Haus zusammenarbeiten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder, diese sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Günter und Ute Grass Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.