Günter und Ute Grass Stiftung
Sitz in Lübeck · anerkannt 2011
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Kunst, Kultur und Volksbildung. Des weiteren ist nachrangiger Zweck der Stiftung, Mittel für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu beschaffen und diesen zur Verwendung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO).
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch,
a) die Verwaltung, Unterbringung, Ausstellung und Verbreitung des künstlerischen Werks von Günter Grass (Grafiken, Zeichnungen, Aquarelle, Skulpturen) und der Manuskripte des schriftstellerischen Werks von Günter Grass sowie der dazugehörenden Korrespondenz, soweit sie nicht in anderen Institutionen archiviert sind, Materialsammlungen, Belegexemplare, der Veröffentlichungen von Günter Grass, seine beruflich orientierten Fotosammlung, Dokumente, Urkunden, Preise und Medaillen, die Günter Grass während seines Lebens erhalten hat;
b) die wissenschaftliche Aufarbeitung des künstlerischen und schriftstellerischen Werks von Günter Grass;
c) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben in Bezug auf das künstlerische und schriftstellerische Werk von Günter Grass;
d) Vergabe von Forschungsaufträgen über das künstlerische und schriftstellerische Werk von Günter Grass sowie die Förderung der Erstellung von Werkverzeichnissen;
e) Veranstaltung und Unterstützung von wissenschaftlichen und kulturellen Tagungen und Kongressen;
f) Ergebnisse von Forschungsprojekten und Veranstaltungen und die Ergebnisse der Aufarbeitung des künstlerischen und schriftstellerischen Werks von Günter Grass zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen;
g) Vergabe von Stipendien für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke und zur Unterstützung literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werkschaffens. Die Vergabekriterien für die Stipendien sind in Richtlinien festzuschreiben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen, auch im Falle der Abänderung;
h) Druckkostenzuschüsse für fremde und eigene kulturelle und wissenschaftliche Publikationen;
I) Unterstützung der gemeinnützigen „Daniel Chodowiecki-Stiftung“, der „Stiftung zugunsten des Romavolks“, der „Stiftung Alfred-Döblin-Preis“, der „Wolfgang-Koeppen-Stiftung“, der „August Bebel Stiftung“;
j) Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die Zwecke im Sinne der Stiftungssatzung verfolgen. Die Stiftung wird fördernd mit dem von der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck unterhaltenen Günter Grass-Haus zusammenarbeiten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Glockengießerstr. 21
23552 Lübeck
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder, diese sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Günter Grass; Ute Grass |
|---|---|
| Gegründet | 2011 |
| Anerkennung | 17.08.2011 |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
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Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2011 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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