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Stubbendorf-Stiftung-Lübeck

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Stubbendorf-Stiftung-Lübeck ist eine Stiftung mit Sitz in Eutin.[1] Sie ist seit 1972 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stubbendorf-Stiftung-Lübeck ist die Erhaltung und Bewahrung der Bilder des Lübecker Malers August Stubbendorf für die blutsverwandten Nachkommen in direkter Linie.

Über den engeren Zweck hinaus sieht die Stubbendorf-Stiftung ihren Sinn in der Durchführung und Erfüllung folgender Aufgaben:

a) die Ehrung und Erhaltung des Andenkens des Lübecker Malers August Stubbendorf,

b) die Erfassung weiterer Stubbendorf-Bilder und deren Heranführung an die Stiftung,

c) den Ankauf von Stubbendorf-Bildern für die Stiftung,

d) die besondere Bewahrung seiner kulturhistorisch wertvollen Bilder für die Stadt Lübeck (Museen für Kunst Kulturgeschichte - St. Annen-Museum). Dazu erklären die Mitglieder und Besitzer von Bildern der Register-Nr. I/... ihre grundsätzliche Bereitschaft, diese auf Wunsch für Ausstellungszwecke vorübergehend auszuleihen.

e) die genealogische Forschung über die Familie Stubbendorf,

f) die Erhaltung der Grabstätte bzw. des Grabmals von August Stubbendorf auf dem Burgtor-Friedhof zu Lübeck,

g) die Weckung des Interesses für die Stubbendorf-Stiftung bei den Nachkommen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch zwei seiner Mitglieder.

Organe

Vorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1972 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stubbendorf-Stiftung-Lübeck“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.