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Familie Mehdorn Stiftung zur Förderung der Neurochirurgischen Forschung und der Interkulturellen Kommunikation

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 2005

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Neurochirurgie einschließlich ihrer Nachbarbereiche sowie Förderung von Forschung, Bildung, Erziehung und Kooperation im Bereich der Interkulturellen Kommunikation zwischen Deutschland und Frankreich und die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke.

Hierzu gehören

a. die Förderung der kompetitiven Forschung auf dem Gebiet der Neurochirurgie vorzugsweise durch wissenschaftliche Mitarbeiter-/innen in der Klinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel,

b. die Förderung der Forschung, Bildung, Weiterbildung und Kooperation auf dem Gebiet der Interkulturellen Kommunikation zwischen Frankreich und Deutschland (vorzugsweise Schleswig-Holstein) in allen Bereichen, insbesondere aber im kulturellen Bereich.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Verleihung von

a) Forschungsstipendien vorzugsweise an jüngere Mitarbeiter der Klinik für Neurochirurgie zur Durchführung von Forschungen auf dem Gebiet der Neurochirurgie und verwandten Gebieten wie Neuroanatomie, Neuroonkologie, Neuropsychologie, Neurobionik, Neuroradiologie, Neuropathologie, u.a.

b) Stipendien zur Unterstützung von Forschungs-, Weiterbildungs-, oder Kooperationsvorhaben zur Vertiefung des Verständnisses des jeweils anderen kulturellen Erbes und Hintergrundes zwischen deutschen, vorzugsweise schleswig-holsteinischen Institutionen und Organisationen und ihren französischen Partnern. Dabei ist Projekten, die jungen Menschen zugute kommen, Vorrang zu geben.

c) Organisation und/oder Unterstützung von Fachtagungen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Sternwartenweg 1a
24105 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, und zwar a) dem Stifter auf Lebenszeit, b) einem weiteren Mitglied der Stifterfamilie, c) einem akademischen Neurochirurgen mit besonderer Fachkompetenz für das Aufgabengebiet.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung29.12.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung