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Walter Hartmann-Stiftung

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gemeinnützig

Die Walter Hartmann-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Ahrensburg.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung a) der Wohlfahrtspflege, b) der Behindertenhilfe, c) von Kunst und Kultur, d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie e) mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) die Förderung von Menschen mit Behinderung vorrangig im Raum Ahrensburg durch Angebote, die neben die von anderen, insbesondere öffentlichen Trägern erbrachten Grundleistungen treten und diese im täglichen Leben der Betroffenen sinnvoll ergänzen, etwa durch das Angebot von Freizeitaktivitäten im kreativen und sportlichen Bereich, jeweils mit dem Ziel der Förderung der Inklusion der Bewohner in die Gesamtgesellschaft, b) die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen anerkannter freier gemeinnütziger Träger in den Bereichen der Behindertenhilfe, c) die Förderung von künstlerischen Ausstellungen, Seminaren, Kolloquien, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen, insbesondere auch im Raum Ahrensburg, d) die Organisation und Durchführung von bildenden, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltungen wie Tagungen und Kongressen sowie die finanzielle Unterstützung für inklusive Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen, e) die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen zur Unterstützung von Personen, die körperlich, geistig, seelisch oder materiell hilfebedürftig im Sinne von § 53 der Abgabenordnung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne des § 84 BGB. Der Stifter ist als Mitglied des Vorstands alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Übrigen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsbefugt. Der Stifter, nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand der Vorstand durch einstimmigen Beschluss, kann einem Mitglied oder einer dem Vorstand nicht angehörenden Person Alleinvertretungsbefugnis für bestimmte Arten von Geschäften erteilen bzw. sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Walter Hartmann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.