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Stiftung "Gutes tun"

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gemeinnützig

Die Stiftung "Gutes tun" ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Hersfeld.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des Sports, des öffentl. Gesundheitswesens sowie der Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, mildtätige Zwecke, des Tier- und Naturschutzes, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, Förderung der Religion und kirchliche Zwecke. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Ziffer 1 genannten Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Ingo Lange (Vorsitzender), Herr André Kipp (stellv. Vorsitzender), Herr Wolfgang Kurth (Beisitzer)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung "Gutes tun"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.