Stiftung24

Bürgerstiftung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Hersfeld · anerkannt 2001

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Die gemeinnützigen Zwecke bestehen in der Förderung und Unterstützung von Jugend- und Altenpflege; Kunst und Kultur; Denkmalschutz und der Denkmalpflege; Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes; Wohlfahrtswesen, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer geschlossenen Einrichtungen und Anstalten; Rettung aus Lebensgefahr; Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung; der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; Tierschutz; Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Schutz von Ehe und Familie; Kriminalprävention; Sport (Schach gilt als Sport); Heimatpflege und Heimatkunde; Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (ohne Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind) sowie des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - jeweils vornehmlich im Gebiet des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
Die mildtätigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, vornehmlich mit Wohnsitz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld

Erreichbarkeit

j.rommel@hef-rof.de

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Torsten Warnecke (Vorsitzender), Frau Anke Hofmann (Vorstandsmitglied), Herr Ingo Lange (Vorstandsmitglied), Herr Thomas Rohrbach (Vorstandsmitglied), Frau Petra Wiesenberg (Vorstandsmitglied)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Stifter-
Anerkennung14.12.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Kassel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Bad Hersfeld sind insgesamt 8 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis