Münchener Jugendmusik-Stiftung
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gemeinnützig
Die Münchener Jugendmusik-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.
Stiftungszweck
die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Kunst und Kultur (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertetungsberechtigt (§ 8 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei oder drei Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstandes beträgt drei Jahre. Die Stifterin kann zu Lebzeiten die Vorstandsmitglieder bestimmen (§ 7 der Stiftungssatzung).
Organe
Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in München
In München
In Bayern
- Webasto Stiftung Gauting
- Haus Mirjam Schöllkrippen
- Geschwister-Kling-Kulturstiftung Lauingen
- Lo Eitle Stiftung Kitzingen
- Heiliggeist-Spitalstiftung Wasserburg a.Inn Wasserburg a.Inn
- Schindler Stiftung Roding
- Dr. Astrid Luther-Stiftung für Tierschutz Bürgstadt
- VR-Bank Schweinfurt-Stiftung Schweinfurt
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Münchener Jugendmusik-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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