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Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR)

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gemeinnützig

Die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) fördert die Wissenschaft und Forschung sowie die Bildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in seiner deutschen und internationalen, insbesondere europäischen Dimension sowie auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts nebst der daraus folgenden Beschäftigungswirkungen mit besonderer Blickrichtung auf kleine und mittelständische Unternehmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist der Vorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte nach Maßgabe der Satzung und im Rahmen des vom Stiftungsrat beschlossenen Haushaltsplans. Bei Rechtsgeschäften, die die Stiftung bis zu einem Betrag oder Geldwert von 10.000 Euro verpflichten, wird die Stiftung vom geschäftsführenden Direktor (im Verhinderungsfall: vom Stellvertreter) vertreten; im Übrigen sind der geschäftsführende Direktor und sein Stellvertreter nur gemeinsam zur Vertretung befugt. Der Vorstand besteht aus zwei bis vier Personen. Die Mitgliedschaft im Vorstand endet mit Beendigung des Dienstvertrages mit der Stiftung.

Organe

Vorstand, Stiftungsrat, Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR)“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernBildung & ErziehungWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2003