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Familienstiftung Constantia et Ars

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Familienstiftung

Die Familienstiftung Constantia et Ars ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters. Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung die leiblichen Kinder des Stifters. Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Familie & privatnützig als Stiftungszweck

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Alexander Jendorff, Frau Maria-Lucia Martinez Ruiz, Herr Ekart Rittmannsperger

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 54 Stiftungen mit Sitz in Gießen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 54 in Gießen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2020 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Familienstiftung Constantia et Ars“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GießenLand HessenFamilie & privatnützigFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2020