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Stiftung Liebig-Museum

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Liebig-Museum ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2002 und 2004. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a. die finanzielle Förderung der Justus-Liebig-Gesellschaft zu Gießen e.V. in ihrem Bestreben, das Liebig Museum in Gießen, seine Exponate und Sammlungen zu erhalten und zu pflegen, b. die Förderung der Forschung über Leben und Werk von Justus von Liebig und seinen Schülern durch Förderbeiträge und Zuschüsse zu Publikationen, c. die Förderung der Erforschung der Geschichte der Chemie, der Agrikulturchemie und der Pflanzen-, Tier- und Humanernährung des 19. Jahrhunderts durch Förderbeiträge und Zuschüsse zu Publikationen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Gerd Hamscher (Vorsitzender), Frau Daniela Daus (stellv. Vorsitzende), Herr Helmut Tappe

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung Liebig-Museum“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GießenLand HessenKunst & KulturWissenschaft & ForschungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002