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Stiftung Liebig-Museum

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gießen · anerkannt 2002

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist a. die finanzielle Förderung der Justus-Liebig-Gesellschaft zu Gießen e.V. in ihrem Bestreben, das Liebig Museum in Gießen, seine Exponate und Sammlungen zu erhalten und zu pflegen, b. die Förderung der Forschung über Leben und Werk von Justus von Liebig und seinen Schülern durch Förderbeiträge und Zuschüsse zu Publikationen, c. die Förderung der Erforschung der Geschichte der Chemie, der Agrikulturchemie und der Pflanzen- , Tier- und Humanernährung des 19. Jahrhunderts durch Förderbeiträge und Zuschüsse zu Publikationen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Löberstraße 17
35390 Gießen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Prof. Dr. Gerd Hamscher (Vorsitzender), Frau Daniela Daus (stellv. Vorsitzende), Herr Helmut Tappe

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung20.08.2002
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 54 Stiftungen mit Sitz in Gießen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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