S24STIFTUNG24

Margarethe und Alfred Schulz Stiftung für Kinder-, Jugend- und Altenhilfe

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Margarethe und Alfred Schulz Stiftung für Kinder-, Jugend- und Altenhilfe ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen innerhalb der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Zuwendungen an - anerkannte, gemeinnützig tätige Institutionen zur zweckbestimmten Weiterverwendung, - hilfsbedürftige, natürliche Personen im Sinne des § 53 AO, - sowie eigene, dem gleichen Zweck dienende Projekte oder Einzelmaßnahmen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Ulrike Bürger (Vorsitzende), Herr Herwig Groß, Herr Klaus-Richard Arnold (stellv. Vorsitzender), Frau Beate Schott (stellv. Vorsitzende), Herr Rainer Kirschbaum (Geschäftsführer)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Margarethe und Alfred Schulz Stiftung für Kinder-, Jugend- und Altenhilfe“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GießenLand HessenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002