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Stiftung Schloß Ahrensburg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Schloß Ahrensburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ahrensburg.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Die Stiftung hat insbesondere den Zweck, das unter Denkmalschutz stehende Schloss Ahrensburg mit Inventar, Grundbesitz und das historische Umfeld als überregional bedeutendes Museum und Kulturgut zu erhalten, zu betreiben, zu pflegen, es zweckdienlich zu erweitern, es durch Forschung, Dokumentation und Publikation zu erschließen. Der Öffentlichkeit sind das Schloss und seine Anlagen als Museum sowie für kulturelle Veranstaltungen zugänglich zu machen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand ist nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Stiftung berechtigt. Der Stiftungsrat kann den Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis einräumen.

Organe

Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern: 1. der Museumsleiterin/dem Museumsleiter, 2. der kaufmännischen Geschäftsführerin / dem kaufmännischen Geschäftsführer.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Schloß Ahrensburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.