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Stiftung Schloß Ahrensburg

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gemeinnützig

Die Stiftung Schloß Ahrensburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Ahrensburg.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Die Stiftung hat insbesondere den Zweck, das unter Denkmalschutz stehende Schloss Ahrensburg mit Inventar, Grundbesitz und das historische Umfeld als überregional bedeutendes Museum und Kulturgut zu erhalten, zu betreiben, zu pflegen, es zweckdienlich zu erweitern, es durch Forschung, Dokumentation und Publikation zu erschließen.
Der Öffentlichkeit sind das Schloss und seine Anlagen als Museum sowie für kulturelle Veranstaltungen zugänglich zu machen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand ist nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Stiftung berechtigt. Der Stiftungsrat kann den Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis einräumen.

Organe

Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern: 1. der Museumsleiterin/dem Museumsleiter, 2. der kaufmännischen Geschäftsführerin / dem kaufmännischen Geschäftsführer.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Ahrensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Schloß Ahrensburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.