4 Viertel - Stiftung Kirchenmusik der vier Lübecker Innenstadtkirchengemeinden
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2006
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für folgende steuerbegünstigte Körperschaften:
a) Ev.-Luth. Dom-Kirchengemeinde in Lübeck,
b) Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck,
c) Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck,
d) Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck und
e) Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Innenstadt Lübeck
zur Verwirklichung ihrer kirchenmusikalischen Aufgaben im Sinne des § 54 AO.
Damit soll der Erhalt, die Förderung und die dauerhafte Sicherstellung der Kirchenmusik in den Lübecker Innenstadtkirchen Dom, St. Aegidien, St. Jakobi und St. Marien gesichert werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Engagement, Demokratie & Gesellschaft als Stiftungszweck
Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Marienkirchhof 1-3
23552 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss das vorsitzende oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen; er setzt sich zusammen aus a) drei Mitgliedern, die von der Verbandsvertretung des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Innenstadt Lübeck auf Vorschlag der Kirchenvorstände der Stiftergemeinden gewählt werden. b) zwei Mitgliedern, die vom Stiftungsrat gewählt werden. Von diesen Mitgliedern sollte je eine Persönlichkeit wirtschaftlichen, musikalischen oder öffentlichkeitsrelevanten / juristischen Hintergrund haben.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2006 |
|---|---|
| Anerkennung | 07.12.2006 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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