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Inge und Alfred Drygala Stiftung

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gemeinnützig

Die Inge und Alfred Drygala Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Denkmalpflege.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln i. S. d. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes. Dieser Satzungszweck wird dadurch verwirklicht, dass zur Erhaltung von Kulturwerten und Denkmälern, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Bau- oder Bodendenkmäler anerkannt sind, Aufträge zur Pflege und gegenständlichen Unterhaltung an Hilfspersonen i. S. d. § 57 AO vergeben werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Ihnen kann Alleinvertretungsberechtigung erteilt werden. Die alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Die Stifterin ist Vorstandsmitglied auf Lebenszeit. Der erste Stiftungsvorstand besteht aus a) Frau ….. (Vorsitzende), b) Herrn ….. (stellvertretender Vorsitzender) c) Herrn ….. .

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Inge und Alfred Drygala Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.