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Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1602

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Sie dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch:

a) Gewährung von Stipendien an bedürftige Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, die aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammen oder gebürtige Lübecker sind,

b) Gewährung eines einmaligen Beitrages an bedürftige junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters zur Eheschließung,

c) Schaffung, Unterhaltung und Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen für Studenten sowie von sonstigen Studieneinrichtungen in Lübeck,

d) Instandhaltung und Pflege der stiftungseigenen denkmalgeschützten Häuser.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bei den Obstgärten 12
23556 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von dem verwaltenden und einem weiteren Vorsteher gemeinsam vertreten. Ist der verwaltende Vorsteher verhindert, kann jeder andere Vorsteher an seine Stelle treten.

Organe

Vorsteherschaft (Vorstand) besteht aus 4 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1602
Anerkennung10.03.1602
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1602 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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