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Parcham'sche Stiftung zu Lübeck

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Parcham'sche Stiftung zu Lübeck ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 1602 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Sie dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch: a) Gewährung von Stipendien an bedürftige Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, die aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters stammen oder gebürtige Lübecker sind, b) Gewährung eines einmaligen Beitrages an bedürftige junge Frauen aus der Nachkommenschaft der Eltern des Stifters zur Eheschließung, c) Schaffung, Unterhaltung und Förderung von Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnheimen für Studenten sowie von sonstigen Studieneinrichtungen in Lübeck, d) Instandhaltung und Pflege der stiftungseigenen denkmalgeschützten Häuser.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von dem verwaltenden und einem weiteren Vorsteher gemeinsam vertreten. Ist der verwaltende Vorsteher verhindert, kann jeder andere Vorsteher an seine Stelle treten.

Organe

Vorsteherschaft (Vorstand) besteht aus 4 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Parcham'sche Stiftung zu Lübeck“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.