Stiftung24

Karlheinz und Hannelore Schmitz-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Oldesloe · anerkannt 2009

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, sowie die Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung durch:

1. Herman-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., 80638 München,

2. Lübeck-Hilfe für krebskranke Kinder e.V., 23562 Lübeck.

Die beschafften Mittel sind jeweils zur Hälfte an die vorgenannten Organisationen weiter zu geben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Poggensee 19a
23843 Bad Oldesloe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Mitglieder des Vorstandes bilden den Vorstand im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt; besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, ist dieser vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt, Vorstandsmitgliedern Einzelzeichnungsbefugnis.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus zwei Personen besteht, dem Vorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2009
Anerkennung28.08.2009
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2009 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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