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Karlheinz und Hannelore Schmitz-Stiftung

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gemeinnützig

Die Karlheinz und Hannelore Schmitz-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Oldesloe.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln zur Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, sowie die Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung durch: 1. Herman-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., 80638 München, 2. Lübeck-Hilfe für krebskranke Kinder e.V., 23562 Lübeck. Die beschafften Mittel sind jeweils zur Hälfte an die vorgenannten Organisationen weiter zu geben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Mitglieder des Vorstandes bilden den Vorstand im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt; besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, ist dieser vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt, Vorstandsmitgliedern Einzelzeichnungsbefugnis.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus zwei Personen besteht, dem Vorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Karlheinz und Hannelore Schmitz-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.