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Holm-Schneider-Stiftung für vorgeburtliche Therapie

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gemeinnützig

Die Holm-Schneider-Stiftung für vorgeburtliche Therapie ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erlangen.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, die medizinisch notwendige Behandlung eines noch ungeborenen Kindes auch im Falle nicht ausreichender Kostendeckung zu ermöglichen sowie durch Förderung therapeutisch ausgerichteter perinatalmedizinischer Forschung zur Verbesserung vorgeburtlicher Therapien und der Information darüber beizutragen. Die Stiftung dient damit der Gesundheitshilfe sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Sie handelt zugleich mildtätig nach § 53 AO, weil dem Behandlungswunsch der Schwangeren regelmäßig eine seelische Notlage zugrunde liegt und weil ein ungeborenes Kind grundsätzlich auf die Hilfe anderer angewiesen sowie im Falle einer Fehlbildung oder Krankheit besonders hilfsbedürftig ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

jedes Vorstandsmitglied einzeln

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Holm-Schneider-Stiftung für vorgeburtliche Therapie“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 22.07.2019. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.