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Bürgerstiftung Risum-Lindholm

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Risum-Lindholm · anerkannt 2013

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, des Sports und des

Feuerschutzes, der Kunst und der Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des

öffentlichen Rechts sowie

b) die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO,

beschränkt auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Risum-Lindholm in ihren jeweiligen politischen

Grenzen.

Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) die Weitergabe der überwiegenden Stiftungsmittel zur Förderung der in Abs. 1 Buchst. A)

genannten Zwecke an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine Körperschaft des

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Mooringer Wäi 14
25920 Risum-Lindholm

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus a) der jeweils amtierenden Bürgermeisterin/dem jeweils amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Risum-Lindholm, b) der jeweils amtierenden Pastorin/ dem jeweils amtierenden Pastor der evangelischen Kirchengemeinde Risum-Lindholm c) drei weiteren Mitgliedern, jeweils eines gewählt von - der Gemeindevertretung der Gemeinde Risum-Lindholm - dem Vorstand des DRK Ortsverbandes Risum-Lindholm - dem Kirchenvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2013
Anerkennung19.12.2013
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Risum-Lindholm verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2013 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung