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Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier (kirchliche Stiftung)

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Die Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier (kirchliche Stiftung) ist eine Stiftung mit Sitz in Trier.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Religion & Kirche.

Stiftungszweck

(1)Zweck der gemeinnützigen und kirchlichen Stiftung ist es, die vielfältigen kirchlichen Auf-gaben im Bistum Trier als Förderstiftung zu unterstützen, zu fördern und dauerhaft über die Zeit sicherzustellen. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören
- die Erziehungs- und Bildungsarbeit in den kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen, Fach- und Fachhochschulen,
- die Familien- und die Erwachsenenbildung,
- kulturelle Arbeit,
- die Jugendarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz und die Förderung der Jugendverbände
(2)Der Satzungszweck wird insbesondere erfüllt durch:
- Unterstützung von kirchlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen,
- Unterstützung anderer kirchlicher Dienste und Einrichtungen,
- Unterstützung der von der Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier verwalteten Treuhandstiftungen,
- Erstellen von Konzeptionen und Maßnahmen und deren Durchführung mit dem Ziel der Generierung von Mitteln für kirchliche Zwecke, insbesondere von Spenden, Stiftungen, Zustiftungen und Sponsoringleistungen.
(3)Zweck der Stiftung ist es ferner, die Öffentlichkeit für die genannten Aufgaben und für die Entwicklung der diesbezüglichen Angebote zu interessieren.
(4)Sie kann im Sinne ihrer Zwecksetzung auch die Begegnung mit Persönlichkeiten, die in Kirche und Gesellschaft Verantwortung tragen, und die öffentliche Diskussion von Gegenwartsfragen initiieren.
(5)Die Stiftung dient auch dem Zweck der Beschaffung von Mitteln. Dies darf nicht über-wiegend durch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgen.
(6)Die Stiftung kann die Verwaltung anderer Stiftungen übernehmen, deren überwiegende Zwecke im Rahmen der in dieser Satzung festgelegten Zwecke liegen. Das Verhältnis zwischen der Stiftung und den von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen oder rechtlich unselbstständigen Stiftungen wird jeweils vertraglich geregelt.
(7)Zur Erfüllung des Stiftungszwecks kann die Stiftung alle Maßnahmen ergreifen, die ihr zur Erreichung des Stiftungszwecks förderlich erscheinen. Hierzu gehört es nicht, selbst Einrichtungen oder Dienste zu betreiben. Sie ist nur fördernd tätig. Die Stiftung ist berechtigt Zustiftungen anzunehmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 60 in Trier erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier (kirchliche Stiftung)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.