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Stiftung Villa Kunterbunt

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gemeinnützig

Die Stiftung Villa Kunterbunt ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Trier.[1] Sie wurde 2002 errichtet und 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Zurverfügungstellung von Mitteln zur Förderung des Vereins Villa Kunterbunt an der Krankenanstalt Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier, solange und soweit nachfolgende Zwecke verfolgt werden: Zweck des Vereins Villa Kunterbunt ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung persönlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftiger Kinder, Jugendlicher oder junger Erwachsener durch a) die Beschaffung und Überlassung von Mitteln zur Förderung der ganzheitlichen und familienorientierten Betreuung von krebs-, chronisch- und schwerstkranken Kindern, Jugendlichen, im Einzelfall auch von jungen Erwachsenen und deren Familien durch die Krankenanstalt Mutterhaus der Borromäerinnen e. V. b) die Verbesserung der ganzheitlichen und familienorientierten Betreuung dieser Patientengruppe. Patienten, die im Raum Trier oder im Einzugsgebiet der Pädiatrie/Kinderchirurgie der Krankenanstalt wohnen, sollen vorrangig von den Leistungen des Vereins profitieren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Villa Kunterbunt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:TrierLand Rheinland-PfalzGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2003