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Dr. Ellerhorst Stiftung

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gemeinnützig

Die Dr. Ellerhorst Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Trier.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung und Unterstützung
a) des öffentlichen Gesundheitswesens sowie
b) der Entwicklungshilfe.
c) von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Medizin
d) der Denkmalpflege, insbesondere der Förderung der Restaurierung und Unterhaltung von Bau-Denkmälern in Rheinland-Pfalz
e) von Bestrebungen und Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Natur und der Pflege der Landschaft sowie des Tierschutzes
Diese Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
zu a) Durchführung von Maßnahmen aller Art, die der Verbesserung der medizinischen Versorgung, der häuslichen bzw. der stationären Pflege von Menschen dienen
zu b) Durchführung von Maßnahmen aller Art, die der Hilfe von Menschen in Notlagen (Hungersnöte, Umweltkatastrophen, Kriege) dienen
c) finanzielle Unterstützung von Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern), Organisationen sowie Projekten, die sich zumindest einem der beiden Stiftungszwecken widmen
d) Verwirklichung beider Stiftungszwecke vorwiegend in der Dritten Welt.
Die Stiftung entscheidet frei darüber, welchen der vorgenannten Zwecke sie verfolgt und in welchem Umfang dies geschieht.
Die Stiftungszwecke werden sowohl durch die unmittelbare Förderung und Durchführung von Projekten als auch durch die mittelbare Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln zur finanziellen Unterstützung i. S. d. § 58 Nr. 1 AO für die oben genannten Beispiele verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch Hilfspersonen i. S. d. § 57 AO geschehen, wenn nach den Umständen des Falles insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Stiftung und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken der Stiftung anzusehen ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Dr. Ellerhorst Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.