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Kulturstiftung Trier

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Trier ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Trier.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

(1) Die Kulturstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Trier. (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) Die Förderung von bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben b) die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Kultur c) die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur d) die Förderung des Erwerbs besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse, vor allem wenn deren Abwanderung verhindert oder wenn sie zurückerworben werden sollen e) die Förderung der Bewahrung, der Sicherung und des Erwerbs wertvoller Bau- und Kulturdenkmäler, von Kunstgegenständen und Sammlungen f) die Förderung und Unterstützung der Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern. (4) Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. (6) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand nach Maßgabe der Richtlinien gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe b). (7) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. (8) Die Stiftung kann durch einen Förderverein unterstützt werden. (9) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbewirtschaftung gem. § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Kulturstiftung Trier“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:TrierLand Rheinland-PfalzKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2004