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Kulturstiftung Trier

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Trier ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Trier.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Satzungszweck

(1) Die Kulturstiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Trier.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
a) Die Förderung von bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben
b) die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und
Kultur
c) die Förderung zeitgenössischer Formen und Entwicklungen von besonderer Bedeutung auf dem Gebiet von Kunst und Kultur
d) die Förderung des Erwerbs besonders wichtiger und bewahrungswürdiger Zeugnisse, vor allem wenn
deren Abwanderung verhindert oder wenn sie zurückerworben werden sollen
e) die Förderung der Bewahrung, der Sicherung und des Erwerbs wertvoller Bau- und Kulturdenkmäler, von
Kunstgegenständen und Sammlungen
f) die Förderung und Unterstützung der Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern.
(4) Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stiftung darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
(6) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand nach Maßgabe der Richtlinien gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe b).
(7) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
(8) Die Stiftung kann durch einen Förderverein unterstützt werden.
(9) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbewirtschaftung gem. § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 60 Stiftungen mit Sitz in Trier verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Kulturstiftung Trier“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:TrierLand Rheinland-PfalzKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2004