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Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz

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gemeinnützig

Die Stiftung „Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, des demokratischen Staatswesens sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
(2) Die Stiftung verwirklicht die genannten Stiftungszwecke durch die Errichtung und das Betreiben des „Hauses des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz“, sobald das Stiftungsvermögen es zulässt.
(3) Der Stiftungszweck wird mitverwirklicht insbesondere durch
a) die Erarbeitung einer Konzeption für das „Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz“, welche
- alle unter dem Nationalsozialismus verfolgten Gruppen einschließt,
- die Geschichte ihrer Verfolgung dokumentiert,
- die pädagogische Arbeit mit Gruppen gegen alle extremistischen, insbesondere neofaschistischen Strömungen, und für die Entwicklung eines demokratischen Bewusstseins zum Inhalt hat,
- demokratische Bestrebungen und Bewegungen für gesellschaftliche Akzeptanz der von Diskriminierung betroffenen Gruppen und Menschen in Mainz und Umgebung dokumentiert,
- aktuelle Bewegungen, die in diesem Sinne handeln, unterstützt,
b) die finanzielle Förderung der Errichtung und des Unterhalts des „Hauses des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz“,
c) die finanzielle Förderung von Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene im „Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz“,
d) die finanzielle Förderung der Einrichtung einer Präsenzbibliothek,
e) die Schaffung und finanzielle Förderung einer Dauerausstellung und von temporären Ausstellungen (einschließlich der inhaltlichen Erarbeitung, graphischen Gestaltung, Aufbauarbeiten und Sachkosten),
f) die finanzielle Förderung und Durchführung von Veranstaltungen,
g) die finanzielle Förderung von Forschungsarbeiten sowie die Förderung und Herausgabe von Publikationen,
h) die Förderung von allgemeinen Dokumentationsaufgaben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 147 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2015 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Haus des Erinnerns - für Demokratie und Akzeptanz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.