Stiftung24

Dr. Berg´s und Zangerle´s Stipendium-Stiftung

Sitz in Bitburg · anerkannt 1909

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung
- der Ausbildung an weiterführenden Schulen, Hochschulen und hochschulähnlichen Bildungsstätten;
- der weiteren Ausbildung junger Akademiker mit abgeschlossenem Hochschulstudium in einem einjährigen Auslandsaufenthalt;
- des Studiums von Ausländern auf Hochschulen im Gebiet der heutigen Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, soweit die Stipendiaten oder die ihnen zum Unterhalt Verpflichteten nicht aus eigenem Vermögen in der Lage sind, einen solchen Studienaufenthalt im Ausland bzw. in dem genannten Gebiet Deutschlands zu finanzieren. Das Stipendium sollte in einer Höhe gewährt werden, die ein angemessenes Studium mit angemessenem Lebensunterhalt gewährleistet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Trierer Straße 1
54634 Bitburg

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1909 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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