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Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm

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gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bitburg.[1] Sie wurde 1982 errichtet und 1983 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts des zweiten Teils der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden. Die Stiftung verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der nachstehend aufgeführten förderungswürdigen Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Sollte der Eifelkreis Bitburg-Prüm zum Zeitpunkt der Förderung nicht mehr existieren, so bezieht sich die regionale Begrenzung der Förderung ausschließlich auf den Bereich des ehemaligen Eifelkreises Bitburg-Prüm. 3. Die Förderung umfasst im Einzelnen: 3.1 Jugendpflege, Jugendfürsorge, Jugendwohlfahrt - Mithilfe bei der Herrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen - Unterstützung bei der Herrichtung und Unterhaltung von Kindergärten - Unterstützung bei der Herrichtung und Unterhaltung von Jugendheimen - Mithilfe bei der Herrichtung und Unterhaltung von Einrichtungen, die der Betreuung körperlich und/oder geistig behinderter Kinder und Jugendlicher dienen - Unterstützung jugendfördernder Institutionen, die als gemeinnützig anerkannt sind. 3.2 Karitative Zwecke - Die Förderung der Aufgaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Deutscher Caritasverband, Innere Mission und Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt Hauptausschuss, Deutscher paritätischer Wohlfahrtsverband), ihre Unterverbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. 3.3 Altersfürsorge und Altenpflege - Die Förderung soll der Herrichtung und Unterhaltung von Altenwohnheimen, Altenpflegeheimen und Altersheimen dienen. 3.4 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 4. Die in den Absätzen 1-3 genannten Zwecke werden sowohl durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln der Stiftung an andere Körperschaften i. S. von § 58 Nr. 1 und 2 der AO, als auch durch die unmittelbare Verfolgung der Satzungszwecke verwirklicht. Bei nicht steuerbegünstigten Empfängern muss nachgewiesen werden, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Abs. 3 der Satzung verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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