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Kulturstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bitburg.[1] Sie wurde 1992 errichtet und 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts des zweiten Teils der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden. Die Stiftung verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der nachstehend aufgeführten förderungswürdigen Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Sollte der Eifelkreis Bitburg-Prüm zum Zeitpunkt der Förderung nicht mehr existieren, so bezieht sich die regionale Begrenzung der Förderung ausschließlich auf den Bereich des ehemaligen Eifelkreises Bitburg-Prüm. (3) Die Förderung umfasst im Einzelnen: 3.1 Förderung der Denkmalpflege Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Baudenkmälern. 3.2 Förderung der Kunst Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließlich die Förderung von kulturellen Einrichtungen (z. B. Museen) sowie von kulturellen Veranstaltungen mit ein.   3.3 Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe, Bibliotheken, Museen, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen. 3.4 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 3.5 Förderung des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege. (4) Die in den Absätzen 1-3 genannten Zwecke werden sowohl durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln der Stiftung an andere Körperschaften i. S. von § 58 Nr. 1 und 2 der AO, als auch durch die unmittelbare Verfolgung der Satzungszwecke verwirklicht. Die Weitergabe von Mitteln an unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Kulturstiftung der Kreissparkasse Bitburg-Prüm“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:BitburgLand Rheinland-PfalzKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1993