Forster Initiative Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Forst an der Weinstraße · anerkannt 2024
gemeinnützig
Satzungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Stiftung umfasst die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt insbesondere durch
a) die Durchführung von Maßnahmen und die Zurverfügungstellung von Mitteln zur Verbesserung des Images der Gesundheits- und Pflegewirtschaft und der Akzeptanz der Pflegeberufe;
b) die Durchführung von imagefördernden Maßnahmen;
c) den fachübergreifenden Austausch insbesondere zur Weiterentwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Engagements in der Pflegewirtschaft und die Förderung eines intensiven Dialogs der an der Pflegewirtschaft Beteiligten wie Politik, Verbände, Pflegekassen, Investoren, Leistungserbringer, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen;
d) die gemeinsame Innovation und Entwicklung von Wohnformen im Alter unter Einbeziehung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit;
e) Maßnahmen, die den Abbau von Hindernissen und Barrieren bei der Schaffung von Pflegeangeboten und Wohnraum im Alter fördern, insbesondere von Bürokratie und Überregulierung.
(3) Die Stiftung kann die in Abs. 1 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.
(4) Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der zuvor genannten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(5) Die Stiftung kann ihre Aufgaben selbst, durch Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs.1 Satz 2 AO, durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 57 Abs. 3 AO) und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verwirklichen (§ 57 Abs. 4 AO). Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks auch Zweckbetriebe unterhalten.
(6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stifter sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.
(7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Engagement, Demokratie & Gesellschaft: der Hintergrund
Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
67147 Forst an der Weinstraße
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2024 |
|---|---|
| Anerkennung | 2024 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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