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Forster Initiative Stiftung

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gemeinnützig

Die Forster Initiative Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Forst an der Weinstraße.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Stiftung umfasst die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt insbesondere durch a) die Durchführung von Maßnahmen und die Zurverfügungstellung von Mitteln zur Verbesserung des Images der Gesundheits- und Pflegewirtschaft und der Akzeptanz der Pflegeberufe; b) die Durchführung von imagefördernden Maßnahmen; c) den fachübergreifenden Austausch insbesondere zur Weiterentwicklung eines gesamtgesellschaftlichen Engagements in der Pflegewirtschaft und die Förderung eines intensiven Dialogs der an der Pflegewirtschaft Beteiligten wie Politik, Verbände, Pflegekassen, Investoren, Leistungserbringer, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen; d) die gemeinsame Innovation und Entwicklung von Wohnformen im Alter unter Einbeziehung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit; e) Maßnahmen, die den Abbau von Hindernissen und Barrieren bei der Schaffung von Pflegeangeboten und Wohnraum im Alter fördern, insbesondere von Bürokratie und Überregulierung. (3) Die Stiftung kann die in Abs. 1 genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. (4) Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der zuvor genannten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (5) Die Stiftung kann ihre Aufgaben selbst, durch Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs.1 Satz 2 AO, durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer oder mehreren anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 57 Abs. 3 AO) und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verwirklichen (§ 57 Abs. 4 AO). Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks auch Zweckbetriebe unterhalten. (6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stifter sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Forster Initiative Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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