Stiftung24

DIVI-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2002

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Weiterentwicklung der klinischen und medizin-technischen Forschung in der Intensivmedizin und Notfallmedizin. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) angewandte Grundlagenforschung
b) Evaluation pathophysiologischer Grundlagen und prognostischer Kenngrößen
c) Verbesserung technologischer Prinzipien und Verfahren
d) Entwicklung neuer Therapiestrategien
e) Vergabe von Stipendien an Nachwuchswissenschaftler
f) Vergabe von Gutachtenaufträgen auf den Gebieten der Intensiv- und Notfallmedizin
g) Durchführung von Seminaren, Workshops, Trainingskursen und anderen Tagungen
h) Förderung wissenschaftlicher Publikationen
i) Förderung von Kommunikationstechniken im Bereich der Notfallmedizin.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung tun

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Schumannstr. 2
10117 Berlin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Dr. Gerhard Sybrecht|Prof. Dr. Michael Quintel|Maria Brauchle

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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