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Dhamma-Stiftung

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gemeinnützig

Die Dhamma-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Birkenbeul.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion durch Studium und Praxis der Buddha-Lehre (Dhamma) in der Theravada-Tradition des Ordens sowie die Sicherung des Ordenslebens. In Verbindung mit diesem Zweck verfolgt die Stiftung auch mildtätige Zwecke und fördert Kunst und Kultur, Volks- und Berufsbildung, Landschafts- und Heimatpflege, den Umweltschutz, das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; die Zwecksetzung nach Satz 1 darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Gründung, Errichtung, Unterhaltung und Förderung der klösterlichen Einrichtungen des Ordens sowie Gewährleistung des Ordenslebens in wirtschaftlicher, organisatorischer und ideeller Hinsicht; Unterhalt und Versorgung von Nonnen in der Tradition des Ordens; Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Dhamma - Seminar e.V.; Unterweisungen in der Buddha-Lehre und deren Integration in das gesellschaftliche Leben der Gegenwart; Durchführung künstlerischer, kultureller und bildender Veranstaltungen in gemäßer Ausrichtung; Bewahrung und Erhaltung des Hassel-Komplexes als natürlich gewachsener Lebens-, Erfahrungs- und Zugehörigkeitsraum für Menschen, Tiere und Pflanzen; Aufklärung der Öffentlichkeit über die Ziele der Stiftung und Anregung zu ehrenamtlicher Unterstützung; Materielle Unterstützung freiwillig Helfender, Mitglieder des Ordens, dort Praktizierender oder anderer Personen im Umfeld des Ordens, die im Sinne des § 53 AO infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aus wirtschaftlichen Gründen auf die Hilfe anderer angewiesen sind; Zuwendung finanzieller Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gern. § 58 Nr. 1 AO zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 der Satzung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

Stiftungsvorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Dhamma-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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