Stiftung24

Facultas Stiftung für Jugend und Kultur

Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Mainz · anerkannt 2025

gemeinnützig

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung, Entwicklung und Erziehung junger Menschen, die Förderung von Kultur und des kulturellen Austauschs sowie die Hilfe für Menschen in Not.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Förderung des kulturellen Austauschs junger Menschen;
- Ausgabe von Stipendien aller Art an junge Menschen;
- Förderung von Forschung, Lehre, Musik und Kunst an Hochschulen;
- Durchführung und Förderung von sozialen und kulturellen Projekten für Kinder und Jugendliche;
- Auslobung von Preisen für soziales Engagement sowie für kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen junger Menschen;
- Förderung von Theater-, Musik- und sonstigen Kulturprojekten aller Art;
- Hilfe für Menschen in Not und bei Katastrophen.
(3) Die Stiftung kann ihre Zwecke sowohl im Inland als auch im Ausland verfolgen.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der jeweils gültigen Fassung der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Curt-Goetz-Straße 22
55127 Mainz

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2025
Anerkennung2025
RechtsformStiftung des öffentlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis