Stiftung24

Dr. rer. nat. W. Michael und Ruth Maria Vollrath-Rödiger-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mainz · anerkannt 2001

gemeinnützig

Satzungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abga-benordnung (AO). Sie handelt in selbstloser Absicht, d. h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Stiftungszwecke sind:
a) die Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres Alters, ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder einer materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind und Institutionen, die die vorgenannten Personen betreuen.
b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Naturwissenschaften, vornehmlich der Chemie.
Dieser Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch:
die Vergabe von Forschungsaufträgen
die Beteiligung an der Finanzierung von Forschungsvorhaben
die Vergabe von Stipendien
Reisekostenzuschüsse für die Teilnehmer an Fachkongressen, anderen wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsaufenthalten im In- und Ausland
Bezuschussung von Sachaufwendungen (wissenschaftliche Literatur, Arbeitsmaterialien, technische Ausrüstung, Schreib- und Druckkosten etc.).
Darüber hinaus kann die Stiftung zur Förderung der Studenten/Absolventen für eine hervorragende Diplomarbeit jährlich einen Preis vergeben. Die Dotierung des Preises wird jeweils durch den Vorstand festgelegt.
Der Preis trägt den Namen „Preis der Dr. rer. nat. W. Michael und Ruth Maria Vollrath-Rödiger-Stiftung“.
c) die Förderung von Kunst und Kultur.
Dieser Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch:
- die Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen aller Art
- die Förderung des regionalen Brauchtums und die Unterstützung der auf diesem Gebiet tätigen gemeinnützigen Vereine
- die Förderung und Unterstützung von Künstlern, insbesondere von begabten Nachwuchskünstlern, deren Tätigkeit die Stiftung im Sinne ihrer Satzung für förderungswürdig erachtet durch Gewährung von Zuschüssen, Stipendien und Preisen. Die Dotierung der Preise wird jeweils durch den Vorstand festgelegt.
Der Preis trägt den Namen „Preis der Dr. rer. nat. W. Michael und Ruth Maria Vollrath-Rödiger-Stiftung“.
Die vorgenannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke nachhaltig zu verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung tun

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Robert-Bosch-Str. 31a
55129 Mainz

Erreichbarkeit

06131-8805612

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2011
Anerkennung2001
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 147 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2001 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Verwandte Stiftungen