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St. Hildegardishaus Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die St. Hildegardishaus Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Düngenheim.[1] Sie wurde 2007 errichtet und 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die zusätzliche Unterstützung und Förderung aller Bewohner (m/w) der Einrichtung des Stifters. Zusätzliche Unterstützung und Förderung bedeutet, dass es sich um Unterstützungs- und Förderungsmaßnahmen handelt, die über die vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen des Sifters den Bewohnern (m/w) gegenüber gewährt werden. Der Stiftungszweck kann erreicht werden, durch Zuwendungen an einzelne Bewohner (m/w), an einzelne Wohnbereiche oder an einzelne Standorte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Düngenheim sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Düngenheim erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „St. Hildegardishaus Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2008