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Stiftung Internationaler Musikwettbewerb Ferdinand W. Neess

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gemeinnützig

Die Stiftung Internationaler Musikwettbewerb Ferdinand W. Neess ist eine Stiftung mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Musik.
3. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) zweckgebundene Zuwendungen für musikalische Produktionen im weitesten Sinne, besonders für die Durchführung von Vorspielwett-bewerben von Musiker*innen ab einem Alter von 18 Jahren unter dem Generalthema Art Nouveau oder Jugendstil;
zu Beginn sollen Vorspielwettbewerbe für Holzblasinstrumente, besonders der Querflöte, veranstaltet werden; im Laufe der Zeit können dann auch andere Holzblasinstrumente ausgewählt werden und schließlich auch kammermusikalische Besetzungen wie z.B. das Klaviertrio;
b) die Beauftragung von neuen Kompositionen zum Thema Art Nouveau oder Jugendstil mittels Kompositionswettbewerben;
c) die Verleihung von Preisen;
d) die Vergabe von Zuschüssen für Forschungsvorhaben;
e) die ideelle und materielle Förderung von Komponist*innen und Interpret*innen;
f) die Vornahme und Förderung anderer Maßnahmen, die geeignet sind, dem Stiftungszweck zu dienen.
4. Daneben kann die Stiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO auch Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften und an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege des in Abs. 2 dieser Satzung genannten Zwecks zuwenden.
5. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung nach Abs. 4 dieser Satzung tätig wird.
6. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Mainz sind insgesamt 147 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2023 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Internationaler Musikwettbewerb Ferdinand W. Neess“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.