Stiftung24

ivk Ketzer-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2024

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung und die Organisation von - auch eigenen - Projekten im Rahmen des Satzungszweckes, hier insbesondere, aber nicht abschließend, durch die Förderung des Nachwuchses des Departments Maschinenbau und Produktion der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg, u.a. durch Vergabe von Stipendien und Zuwendungen für die technische Ausbildung sowie (Mit-)Finanzierung von Sachmitteln für das Institut für Produktionstechnik, wie z.B. Werkzeugmaschinen, sowie die ideelle und materielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Stiftungszwecks.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Holstenhofweg 56
22043 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2024
Anerkennung2024
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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