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Stiftung Maranatha

Sitz in Moselkern · anerkannt 2004

gemeinnützig

Satzungszweck

Zwecke der Stiftung sind
a) Gemeinnützige Tätigkeiten im Sinne des § 52 AO:
- Förderung der Bildung und Erziehung
- Förderung der Entwicklungshilfe und Völkerverständigung
- Förderung der Religion
b) - Kirchliche Tätigkeiten im Sinne des § 54 AO.
Die Satzungszwecke werden sowohl im In- als auch im Ausland verwirklicht, insbesondere durch:
a) Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO zur ideellen und finanziellen Förderung ge-meinnütziger und kirchlicher Zwecke durch steuerbegünstigte Körperschaften, sowie durch Körperschaften und christliche Netzwerke im Ausland, die aufgrund ihrer Satzungen vergleichbare Tätigkeiten nach §§ 51 ff AO ausüben,
b) Unterstützung von Entwicklungshelfern, Missionaren, christlichen Diensten und Netzwerken im In- und Ausland,
c) Durchführung von Gottesdienstveranstaltungen sowie von Veranstaltungen für verschiedene Alters- und Personengruppen mit christlichen Inhalten,
d) Durchführung von Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, Konferenzen, Evangelisationen,
e) Durchführung von Vortrags- und Seminarveranstaltun-gen mit belehrenden Inhalten,
f) Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Ju-gendarbeit auf christlicher Grundlage sowie Freizeitmaßnahmen für Kinder.
g) Persönliche Beratung, Ehe- und Familienberatung, seelsorgerliche Begleitung, Mentoring und entsprechende Veranstaltungen.
h) Aufzeichnung von Veranstaltungen im Sinne dieser Satzung, wie z. B. Gottesdienste, Predigten, Vorträge oder Seminare auf Bild- und Tonträger und deren Weitergabe an Interessierte,
i)Bau, Anmietung und Unterhaltung von Räumlichkeiten oder Gebäuden für die in dieser Satzung aufgeführten Zwecke der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Elztal 34
56254 Moselkern

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Moselkern erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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