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Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist eine Stiftung mit Sitz in Weißenthurm.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
(1) Die Stiftung hat die Aufgabe das Gemeinwesen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm und ihrer verbandsangehörigen Städte und Ortsgemeinden zu stärken, gemeinsame Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren.
(2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele durch die Förderung
a. von Wissenschaft und Forschung;
b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
c. der Jugend- und Altenhilfe;
d. von Kunst und Kultur;
e. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
f. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
g. von Umwelt- und Naturschutz bzw. der Landschaftspflege;
h. des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
i. der Rettung aus Lebensgefahr;
j. des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
k. internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
l. der Kriminalprävention;
m. des Sports;
n. der Heimatpflege und Heimatkunde;
o. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
Darüber hinaus verfolgt die Stiftung mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO.
Bei allen Förderungen durch die Stiftung soll ein Bezug zur Verbandsgemeinde oder den verbandsangehörigen Städten und Ortsgemeinden und zu den dort lebenden Menschen bestehen.
(3) Die Stiftung kann die vorgenannten Zwecke fördern
- unmittelbar durch eigene Vorhaben und
- mittelbar durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abs. 2.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Engagement, Demokratie & Gesellschaft als Stiftungszweck

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Weißenthurm sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2013 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.