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Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm ist eine Stiftung mit Sitz in Weißenthurm.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (1) Die Stiftung hat die Aufgabe das Gemeinwesen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm und ihrer verbandsangehörigen Städte und Ortsgemeinden zu stärken, gemeinsame Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren. (2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele durch die Förderung a. von Wissenschaft und Forschung; b. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c. der Jugend- und Altenhilfe; d. von Kunst und Kultur; e. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; f. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; g. von Umwelt- und Naturschutz bzw. der Landschaftspflege; h. des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; i. der Rettung aus Lebensgefahr; j. des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; k. internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; l. der Kriminalprävention; m. des Sports; n. der Heimatpflege und Heimatkunde; o. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Darüber hinaus verfolgt die Stiftung mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO. Bei allen Förderungen durch die Stiftung soll ein Bezug zur Verbandsgemeinde oder den verbandsangehörigen Städten und Ortsgemeinden und zu den dort lebenden Menschen bestehen. (3) Die Stiftung kann die vorgenannten Zwecke fördern - unmittelbar durch eigene Vorhaben und - mittelbar durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln i.S.d. § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abs. 2.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Bürgerstiftung in der Verbandsgemeinde Weißenthurm“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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