S24STIFTUNG24

Ernst-Michael-Kranich-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Ernst-Michael-Kranich-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Glücksburg.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung,

Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder

durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen

insbesondere gefördert werden:

A) Unterstützung von Einrichtungen im Bereich der Waldorfpädagogik bei der Verwirklichung ihrer

steuerbegünstigten Zwecke,

B) Förderung des geisteswissenschaftlichen, künstlerischen und sozialen Kulturimpulses der

Anthroposophie Rudolf Steiners,

C) Förderung der goetheanistischen Forschung im Sinne von Dr. Ernst-Michael Kranich.

Die unter A) genannten Zwecke sollen vorrangig gefördert werden, die unter B) und C) dann, wenn ein

Bedarf besteht und dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Der stellvertretende Vorsitzende wird von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung oder mit Zustimmung des ersten Vorsitzenden Gebrauch machen.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Glücksburg sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Glücksburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Ernst-Michael-Kranich-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.