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H.T. Familienstiftung

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Familienstiftung

Die H.T. Familienstiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Glücksburg.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Gesundheit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des Stifters, der Ehegattin des Stifters und der Abkömmlinge des Stifters.

der Stiftungszweck wird beispielsweise verwirklicht durch:
a) Förderung des Familienzusammenhalts
b) Die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder die vollständige Übernahme der folgenden Kosten:
Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen zur Erlangung einer besseren beruflichen Qualifikation und
des Lebensunterhaltes gemeint sind unter anderem:
• die Unterbringung (Wohnen)
• die Verpflegung
• die Mobilität
• Reisen
• die Gesundheitsvorsorge und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
• die Gewährung auch von zinsgünstigen Darlehen
• Schaffung einer Geschäftsgrundlage für die Destinatäre und ähnliches
• Ausübung der Beteiligungsrechte bezüglich der in das Stiftungsvermögen eingebrachten GmbH Anteilen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstandsvorsitzende ist gemeinsam mit einem weiteren Mitglied vertretungsberechtigt. Sollte der Stifter der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein, ist er daneben einzelvertretungsberechtigt. Der Stifter ist von Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Einzelfall können einzelne Vorstandsmitglieder durch die übrigen von den Beschränkungen des § 181 BGB bereit werden.

Organe

Das Organ der Stiftung ist ein aus mind. 2 und höchstens 5 Personen bestehender Vorstand.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Glücksburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „H.T. Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.