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Förderstiftung der Rheinhessen Sparkasse

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gemeinnützig

Die Förderstiftung der Rheinhessen Sparkasse ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz.[1] Sie wurde 1997 errichtet und 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

1. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sie wird errichtet auch zu wissenschaftlichen und mildtätigen Zwecken. 2. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck insbesondere durch - Unterstützung von Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung, Umschulung und Studium (Universität und Fachhochschule), z. B. durch direkte Unterstützung der Betroffenen oder durch Unterstützung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die solche Maßnahmen durchführen oder durch Gründung solcher Einrichtungen gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. - Förderung der Bildung und Erziehung von Arbeitslosen, insbesondere von Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Jugendlichen im Landkreis Mainz-Bingen. - Unterstützung von Maßnahmen zur sozialen und psychischen Betreuung, zum Beispiel durch direkte Unterstützung der Betroffenen oder durch Unterstützung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die solche Maßnahmen durchführen oder durch Gründung solcher Einrichtungen. Eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung erfolgt nach den Bestimmungen des § 53 AO. - Unterstützung von Vorhaben in Forschung und Wissenschaft, die sich mit der Wiedereingliederung von Arbeitslosen beschäftigen, durch Unterstützung von konkreten praktischen oder theoretischen Forschungsverfahren, Unterstützung von wissenschaftlichen Einrichtungen oder Persönlichkeiten der Wissenschaft, die geeignet sind, Ergebnisse in der praktischen Umsetzung zu zeitigen, durch Aussetzung von Wissenschaftspreisen und Gewährung von Stipendien gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO. - Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des Stiftungszweckes im Rahmen von § 58 Nr.1 AO. - Gewährung von Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen des § 58 Nr.1 AO. 3. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Förderstiftung der Rheinhessen Sparkasse“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MainzLand Rheinland-PfalzBildung & ErziehungGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 1998