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Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2002

gemeinnützigBürgerstiftung

Wofür diese Stiftung da ist

S2 Stiftungszweck 
(1)Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe,
- Umwelt- und Naturschutz,
- Bildung und Erziehung,
- Kunst und Kultur,
- sowie mildtätigen Zwecken, insbesondere die Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, seelischen oder geistigen Zustandes hilfsbedürftig sind. 
(2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung von Einrichtungen, Vereinigungen und Initiativen in der Region, die
durch ihre gemeinnützige oder mildtätige selbstlose Tätigkeit im Sinne der Stiftungszwecke wirksam sind oder werden wollen, in Form von Beratung oder finanzieller,
materieller oder personeller Unterstützung,
- die Vergabe direkter finanzieller oder materieller Zuwendungen, die der Förderung
der Stiftungszwecke dienen,
-- Aktivitäten zur Steigerung der Wertschätzung und Motivierung von bürgerschaftlichem und gemeinnützigem Engagement in der Region, beispielsweise durch Preisauslobung, Veröffentlichungen oder andere geeignete Maßnahmen,
- die Durchführung eigener Projekte oder Errichtung eigener Einrichtungen im
Rahmen der Stiftungszwecke, beispielsweise den Aufbau einer regionalen Freiwilligenzentrale zur Anregung, Koordinierung und Vernetzung gemeinnütziger Tätigkeiten und bürgerschaftlichen Engagements oder anderer Projekte. 
(3) Die Stiftung ist berechtigt, ihre Tätigkeit auf einzelne der genannten Zwecke zu
beschränken, insbesondere soweit ihre Mittel nicht ausreichen, sämtliche Zwecke
gleichzeitig zu verfolgen.
 
(4) Bei allen geförderten Projekten, Maß3nahmen und Einrichtungen muss ein Bezug zur
Region Jena-Saale-Holzland beziehungsweise ein Beitrag zum Gemeinwohl der in dieser
Region lebenden Menschen gewährleistet sein. 
(5) Im Einzelfall können gemeinnützige oder mildtätige Zwecke auch außerhalb des oben
genannten Wirkungskreises gefördert werden. 
(6) Die Stiftung hat nicht die Aufgabe, die öffentliche Hand bei der Erfüllung der öffentlichrechtlichen Verpflichtungen zu entlasten; sie wird vielmehr ergänzend zur öffentlichen
Hand tätig, insbesondere in Bereichen, die nicht zu öffentlichen Kernaufgaben gehören. 
(7) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Unterlauengasse 3
07743 Jena

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und die Stifterversammlung (§ 9).  (2) - (3) ...  § 8 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus drei bis höchstens fünf Personen, die durch die Stifterversammlung gewählt werden. Der Gründungsvorstand wird durch die Gründungsstifter bestimmt.  (2) - (4) ...  (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die Stifterversammlung dem im Einzelfall zustimmt. ...  (6) - (7) ...  (8) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben jeweils Alleinvertretungsrecht, wobei im Innenverhältnis vereinbart wird, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Vorstandes tätig wird. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des Stellvertreters wird die Stiftung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.  (9) - (12) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Stifterversammlung Mitglieder: unbestimmt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung19.06.2002
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Jena sind insgesamt 37 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2002 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis