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Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

S2 Stiftungszweck  (1)Zweck der Stiftung ist die Förderung von - Jugend- und Altenhilfe, - Umwelt- und Naturschutz, - Bildung und Erziehung, - Kunst und Kultur, - sowie mildtätigen Zwecken, insbesondere die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, seelischen oder geistigen Zustandes hilfsbedürftig sind.  (2) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Förderung von Einrichtungen, Vereinigungen und Initiativen in der Region, die durch ihre gemeinnützige oder mildtätige selbstlose Tätigkeit im Sinne der Stiftungszwecke wirksam sind oder werden wollen, in Form von Beratung oder finanzieller, materieller oder personeller Unterstützung, - die Vergabe direkter finanzieller oder materieller Zuwendungen, die der Förderung der Stiftungszwecke dienen, -- Aktivitäten zur Steigerung der Wertschätzung und Motivierung von bürgerschaftlichem und gemeinnützigem Engagement in der Region, beispielsweise durch Preisauslobung, Veröffentlichungen oder andere geeignete Maßnahmen, - die Durchführung eigener Projekte oder Errichtung eigener Einrichtungen im Rahmen der Stiftungszwecke, beispielsweise den Aufbau einer regionalen Freiwilligenzentrale zur Anregung, Koordinierung und Vernetzung gemeinnütziger Tätigkeiten und bürgerschaftlichen Engagements oder anderer Projekte.  (3) Die Stiftung ist berechtigt, ihre Tätigkeit auf einzelne der genannten Zwecke zu beschränken, insbesondere soweit ihre Mittel nicht ausreichen, sämtliche Zwecke gleichzeitig zu verfolgen.   (4) Bei allen geförderten Projekten, Maß3nahmen und Einrichtungen muss ein Bezug zur Region Jena-Saale-Holzland beziehungsweise ein Beitrag zum Gemeinwohl der in dieser Region lebenden Menschen gewährleistet sein.  (5) Im Einzelfall können gemeinnützige oder mildtätige Zwecke auch außerhalb des oben genannten Wirkungskreises gefördert werden.  (6) Die Stiftung hat nicht die Aufgabe, die öffentliche Hand bei der Erfüllung der öffentlichrechtlichen Verpflichtungen zu entlasten; sie wird vielmehr ergänzend zur öffentlichen Hand tätig, insbesondere in Bereichen, die nicht zu öffentlichen Kernaufgaben gehören.  (7) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und die Stifterversammlung (§ 9).  (2) - (3) ...  § 8 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus drei bis höchstens fünf Personen, die durch die Stifterversammlung gewählt werden. Der Gründungsvorstand wird durch die Gründungsstifter bestimmt.  (2) - (4) ...  (5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die Stifterversammlung dem im Einzelfall zustimmt. ...  (6) - (7) ...  (8) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben jeweils Alleinvertretungsrecht, wobei im Innenverhältnis vereinbart wird, dass der stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Vorstandes tätig wird. Bei Verhinderung des Vorsitzenden und des Stellvertreters wird die Stiftung durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.  (9) - (12) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Stifterversammlung Mitglieder: unbestimmt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.